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Behörden und Anträge: Elternzeit, Elterngeld, Vaterschaftsanerkennung

  • Lesedauer:16 min Lesezeit

Als frischgebackene Eltern gibt es viele neue Herausforderungen zu meistern. Neben der Betreuung des Kindes müssen oft auch zahlreiche Behördengänge und Anträge erledigt werden, um finanzielle Unterstützung und andere Leistungen zu erhalten. Doch welche Anträge sind wirklich wichtig und wie stellt man sie am besten? In diesem Beitrag geben wir euch einen Überblick über die wichtigsten Behörden und Anträge für junge Eltern und erklären, worauf ihr bei der Beantragung achten solltet. So könnt ihr euch ganz auf eure Familie konzentrieren und müsst euch keine Sorgen um bürokratische Hürden machen.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung von Behörden und Anträgen für frischgebackene Eltern

Als neue Eltern möchtet ihr natürlich alles dafür tun, um eurem Baby eine gute Startposition im Leben zu geben. Dazu gehört nicht nur eine liebevolle Betreuung und eine gute medizinische Versorgung, sondern auch finanzielle Unterstützung. In Deutschland gibt es zahlreiche Leistungen und finanzielle Hilfen, die Eltern in Anspruch nehmen können. Diese reichen von der Elternzeit über das Elterngeld bis hin zu Kindergeld und Kinderzuschlag. Doch um diese Leistungen zu erhalten, sind oft Behördengänge und Antragsstellungen notwendig. Es kann eine Herausforderung sein, in diesem Dschungel aus Formularen und Anträgen den Überblick zu behalten. Doch es lohnt sich, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, denn sie können dazu beitragen, dass ihr euch als Familie finanziell absichern könnt und auch in schwierigen Zeiten Unterstützung bekommt.

Elternzeit

Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch darauf?

Du hast als frischgebackene:r Mutter oder Vater das Recht, eine Auszeit vom Job zu nehmen, um dich in den ersten Lebensmonaten deines Kindes um es zu kümmern. Diese Auszeit wird als Elternzeit bezeichnet und kann bis zu 36 Monate betragen. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, deinen Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit dir wieder zur Verfügung zu stellen. Elternzeit kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden (Quelle: 1*).

Die genauen Regelungen zur Elternzeit findest du im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das 2007 verabschiedet wurde. Die Vorschriften im BEEG sollen sicherstellen, dass Mütter und Väter eine angemessene Balance zwischen Beruf und Familie finden können und dabei auch finanziell abgesichert sind (Quelle: 2*).

Wie beantragt man Elternzeit

Um Elternzeit zu beantragen, musst du einen schriftlichen Antrag bei deinem/ deiner Arbeitgeber:in einreichen. Den Antrag solltest du idealerweise spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit stellen. Allerdings kannst du den Antrag  auch später stellen, wenn sich beispielsweise die Geburt deines Kindes verzögert hat. Der Antrag sollte Angaben zu Beginn und Ende der Elternzeit enthalten, sowie eine Erklärung darüber, ob du deine Elternzeit am Stück oder in mehreren Abschnitten nehmen möchtest. Auch die gewünschte Arbeitszeit während der Elternzeit solltest du angeben.

Es gibt keine vorgegebene Form für den Antrag auf Elternzeit. Allerdings empfiehlt es sich, die wichtigsten Informationen in einem formlosen Schreiben zusammenzufassen und dieses von beiden Elternteilen unterschreiben zu lassen. Eine Vorlage für einen solchen Antrag findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) (Quelle: 3*).

Tipp

Am besten lässt du dir eine Bestätigung von deinem/ deiner Arbeitgeber:in geben, dass du die Elternzeit fristgerecht beantragt hast.

Wichtige Fristen und Voraussetzungen

Bevor du die Elternzeit beantragst, solltest du sicherstellen, dass du die grundlegenden Fristen und Voraussetzungen erfüllst. Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmer:in in Deutschland das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen (Quelle: 1*). Du musst dich mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich bei deinem/ deiner Arbeitgeber:in melden und den Zeitraum angeben, in dem du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest (Quelle: 3*). Es ist wichtig, dass du deine:n Arbeitgeber:in so früh wie möglich über deine Pläne informierst, da dies ihm/ ihr die Möglichkeit gibt, eine Vertretung für deine Aufgaben zu finden.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du Elternzeit beantragen kannst. Du musst beispielsweise in einem Arbeitsverhältnis stehen und dein Kind muss in deinem Haushalt leben (Quelle: 2*). Es gibt auch bestimmte Regelungen für den Fall, dass du in Teilzeit arbeitest oder wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest. Detailliertere Informationen kannst du im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nachlesen.

Schwangere Frau liegt auf dem Bett und macht sich auf einem Klemmbrett Notizen.
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Elterngeld

Was ist das Elterngeld und wer hat Anspruch darauf?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die ihr als frischgebackene Eltern in Deutschland bekommen könnt. Es soll dazu beitragen, euren Verdienstausfall während der Elternzeit auszugleichen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Das Basiselterngeld steht euch als Eltern für insgesamt 14 Monate gemeinsam zu. Einen Anspruch darauf haben grundsätzlich alle Eltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zuletzt gestanden haben und die ihr Kind selbst betreuen und erziehen und damit das wegfallende Erwerbseinkommen ausgleichen können. Für das Elterngeld ist ein Arbeitsverhältnis jedoch nicht ausschlaggebend. Eine Liste für Eltern, die einen Anspruch auf Elterngeld haben, findest du hier. Euch als Eltern steht es frei, die 14 Monate unter euch aufzuteilen. Beachten müsst ihr dabei nur, dass ein Elternteil mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen kann (Quelle: 4*).

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Einkommen des beantragenden Elternteils ab. Dabei werden die Einkünfte vor der Geburt des Kindes berücksichtigt. Um das Elterngeld zu berechnen, wird dein durchschnittliches Nettoeinkommen ermittelt und ein prozentualer Anteil davon als Elterngeld ausgezahlt. Der Prozentsatz richtet sich nach deinem Einkommen und beträgt in der Regel 65%. Der genaue Prozentsatz ist abhängig davon, ob du ein hohes Einkommen oder ein niedriges Einkommen hast. Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes beträgt 300 Euro und der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro pro Monat (Quelle: 4*). Weitere Informationen, beispielsweise zum ElterngeldPlus, kannst du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen. Dort findest du auch einen Elterngedrechner mit Planer, mit dem du euren Anspruch auf Elterngeld ermitteln kannst.

Wie beantragt man Elterngeld

Wenn du Elterngeld beantragen möchtest, musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag kannst du bei deiner örtlichen Elterngeldstelle einreichen, hier findest du die Elterngeldstelle, die für dich zuständig ist. Ein Musterformular findest du, passend zu deinem Bundesland, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ebenfalls erhältst du ein solches bei deiner Elterngeldstelle, Gemeinde-Verwaltungen, Krankenkassen und Krankenhäusern mit Geburtsstation. In manchen Bundesländern ist es möglich, den Antrag auch online zu stellen, weitere Informationen dazu findest du bei Elterngeld Digital. Beachte, dass die Antragsfrist für das Elterngeld in der Regel drei Monate ab der Geburt deines Kindes beträgt. Deshalb solltest du den Antrag frühzeitig stellen, um sicherzustellen, dass du das Elterngeld rechtzeitig erhältst. Du kannst den Antrag jedoch erst nach der Geburt deines Kindes stellen (Quelle: 5*).

Wichtig ist auch, dass du den Antrag vollständig und korrekt ausfüllst. Achte darauf, alle geforderten Angaben zu machen und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen beizufügen. Falls du unsicher bist, welche Unterlagen genau benötigt werden, informiere dich am besten vorab bei der zuständigen Behörde oder nutze eine der zahlreichen Elterngeldstellen, die eine individuelle Beratung anbieten.

Frau sitzt an Schreibtisch mit konzentriertem Blick auf ihren Laptop.
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Wichtige Fristen und Voraussetzungen

Wenn es um das Elterngeld geht, gibt es bestimmte Fristen und Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Die Antragstellung für das Elterngeld muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen, da es rückwirkend nur für drei Monate gewährt wird. Grundsätzlich gilt, dass der Antrag spätestens bis zum Ende des 3. Lebensmonats des Kindes gestellt werden muss. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann (Quelle: 5*).

Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug. Um Elterngeld zu erhalten, muss man vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewesen sein oder eine Ersatzleistung, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, erhalten haben. Aber auch als Hausfrau und Hausmann hat man Anspruch auf Elterngeld (Quelle: 6*). Zudem darf das zu versteuernde Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (Quelle: 2*). Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland und kannst du auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einsehen.

Vaterschaftsanerkennung

Warum ist die Vaterschaftsanerkennung wichtig?

Die Vaterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt für unverheiratete Eltern, denn ohne Vaterschaftsanerkennung ist der Papa rein rechtlich nicht der Vater deines Kindes. Dein Kind hat jedoch ein Recht darauf zu wissen, wer sein Vater ist. Genauso ist die Vaterschaftsanerkennung eine Grundlage für Unterhaltsfragen und Erbschaftsansprüche eures Kindes. Zudem ist es eine notwendige Grundlage dafür, dass der unverheiratete  Papa ebenfalls das Sorgerecht bekommen kann. Denn ohne “Vaterschaftsanerkennung” könnt ihr keine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben.

Wie beantragt man die Vaterschaftsanerkennung?

Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, müssen Vater und Mutter gemeinsam eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Anerkennung der Vaterschaft ist in Deutschland beim örtlichen Jugendamt, Standesamt oder Notar möglich. Dabei müssen die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern vorgelegt werden sowie die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde. Es kann auch erforderlich sein, weitere Unterlagen vorzulegen, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde des Kindes, wenn die die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt beantragt wird (Quelle: 7*).

Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern, die von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Es ist dazu gedacht, die Grundversorgung der Kinder sicherzustellen. Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt und kann in einigen Fällen auch darüber hinaus verlängert werden. Ihr als Eltern habt Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr in Deutschland lebt und ein Kind habt, für das ihr Kindergeld beantragt. Auch wenn ihr nicht in Deutschland leben solltet, könnt ihr unter bestimmten Umständen Kindergeld ausgezahlt bekommen (Quelle: 8*).

Ihr könnt das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden (Quelle: 9*). Dabei musst du deine Steueridentifikationsnummer sowie die deines Kindes einreichen. Wenn dein Kind im Ausland auf die Welt kam oder dort leben sollte musst du noch eine Kopie der  ausländischen Geburtsurkunde vorlegen (Quelle: 10*).

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die bereits Kindergeld erhalten, aber dennoch nicht genug Geld haben, um den Lebensunterhalt für ihre Kinder zu finanzieren. Der Kinderzuschlag wird von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Der Kinderzuschlag kann bis zu 250 Euro pro Kind und Monat betragen und wird in der Regel für sechs Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden (Quelle: 11*).

Eltern können den Kinderzuschlag online, schriftlich oder persönlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dabei müsst ihr bestimmte Unterlagen wie beispielsweise Einkommensnachweise, Kontoauszüge und einen Nachweis über eure Wohnkosten beilegen (Quelle: 11*).

Fazit

Wie du siehst, gibt es für euch als neue Eltern eine Reihe von Behörden und Anträgen, die für euch und für euer Kind wichtig sind. In Deutschland habt ihr vielfältige Möglichkeiten finanzielle Unterstützungen zu erhalten und so eine gute Zukunft für euer Kind zu gewährleisten. Dennoch sind die ganzen Behördengänge und zu stellenden Anträge ein bürokratischer Aufwand, dem ihr euch rechtzeitig stellen solltet.

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